Taucheruhren Norm nach DIN 8306 / ISO 6425

Taucheruhren Normierung & Zertifizierung

DIN 8306
ISO 6425
11 stufiger Prüfprozess
Beiitragsbild Taucheruhren Norm nach DIN 8306 / ISO 6425

Für den ein oder anderen mag dieses Thema vielleicht etwas trocken sein, aber macht es dennoch nicht weniger interessant. Es geht um die begehrte und wichtige Zertifizierung (Norm) von Taucheruhren.

Erst wenn die zahlreichen Test nach ISO bzw. DIN Norm bestanden sind, bekommt die Taucheruhr die belebte Plakette.

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfährst Du in diesem kurzen Artikel.

Der Taucheruhren Standard: ISO 6425 & DIN 8306

Die Standards und Funktionen für Taucheruhren werden von der Internationalen Organisation für Normung in der ISO 6425 bzw. in der gleichwertigen deutschen Industrienorm DIN 8306 geregelt.

In Deutschland müssen Taucheruhren bzw. die diver’s watch strengste Auflagen erfüllen, um an die begehrte Zertifizierung zu kommen. Nur die Uhren, die den mehrstufigen Prüfprozess bestehen, dürfen als echte Taucheruhr verkauft werden. Schließlich steht die Sicherheit des Tauchers an oberster Stelle.

Neben den Wasserfestigkeitsstandards bis zu einer Mindesttiefe von 100 m bietet die Tiefeneinstufung ISO 6425 auch Mindestanforderungen für mechanische Taucheruhren. Bei den Quarz- und Digitaluhren gibt es ein paar geringfügige Unterschiede was die Anforderungen an die Lesbarkeit angeht.

Eines noch vorweg. Das Testen von Taucheruhren nach ISO 6425 bzw. DIN 8306 ist freiwillig und verursacht bei den Uhrenherstellern Kosten. Daher wird nicht für jede Uhr eine Zertifizierung ausgestellt. Es ist daher gut möglich, dass es Uhren gibt die trotzdem zum Tauchen geeignet sein können.

Die 11 Punkte geben einen guten Überblick über die Anforderungen für eine Zertifizierung nach ISO 6425 (DIN 8306):

  • 1. Wasserdichtigkeit

    Die Uhr muss mindestens einen Druck von 20 bar (was einer Tiefe von 200 m entspricht) standhalten, ohne dabei Undicht zu werden.

  • 2. Zeitspannenvorgabe

    Es muss die Möglichkeit zur Vorwahl einer Zeitspanne in Form eines Timers oder einer Lünette gegeben sein.

  • 3. Minutenmarkierungen

    Auf einer einseitig drehbaren Lünette gibt es alle 5 Minuten mindestens eine Strichmarkierung und eine Vorwahlmarkierung die auf dem Zifferblatt deutlich voneinander unterscheidbar sind.

  • 4. Lesbarkeit

    In völliger Dunkelheit und einem Abstand von 25 cm muss eine ausreichende Sichtbarkeit für Drehring (Lünette), Zeiger und Skalen gewährleistet sein.

  • 5. Lauffähigkeit

    Das Vorhandensein einer Anzeige, sodass erkennbar wird, dass die Uhr in völliger Dunkelheit läuft. Dies wird meistens durch einen laufenden und leuchtenden Sekundenzeiger umgesetzt.

  • 6. Magnetischer Widerstand

    Dies wird durch 3 Expositionen bei einem Gleichstrommagnetfeld von 4.800 Ampere/Meter getestet. Die Uhr muss ihre Genauigkeit trotz des Magnetfeldes vor dem Test auf ± 30 Sekunden/Tag genau halten können.

  • 7. Stoßfestigkeit

    Dies wird durch zwei Stöße an der Taucheruhr getestet. Der erste Stoß erfolgt auf der 9-Uhr-Seite, der andere Stoß auf die Glasseite. Der Stoß wird normalerweise durch einen harten, als Pendel montierten, Plastikhammer ausgelöst. Die aufgebrachte Stoßenergiemenge durch den 3 kg Hammers mit einer Aufprallgeschwindigkeit von 4,43 m/s darf eine erlaubte Änderung von maximal ± 60 Sekunden/Tag bei der Uhr verursachen.

  • 8. Chemische Resistenz

    Dies wird durch das Eintauchen in eine 30 g / l NaCl-Lösung für 24 Stunden getestet. Um die Rostbeständigkeit zu testen hat die Testwasserlösung einen mit normalem Meerwasser vergleichbaren Salzgehalt. Die Taucheruhr darf nach dieser Zeit keine sichtbaren Veränderungen aufweisen.

  • 9. Armband Solidität

    Um die Festigkeit des Armbandes zu testen wird eine Zugkraft von 200 N (ca. 20 kg) auf beide Befestigungspunkte in entgegengesetzten Richtungen ausgeübt. Die Uhr darf dabei an den Befestigungspunkten nicht beschädigt werden.

  • 10. Sonderprüfung

    Bei batteriebetriebenen Taucheruhren mit digitaler Anzeige muss eine End-of-Life (EOL) Anzeige vorhanden sein.

  • 11. Ganggenauigkeit (nur DIN 8306)

    Die mittlere Gangabweichung darf maximal zwischen -4 und +6 Sekunden/Tag liegen.